AGB`s (download klicke HIER)
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen
(Stand 01.01.2004)
Sehr geehrter Kunde,
die folgenden Hinweise und Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der BHB Ballonteam Hamburg Ballonfahrten GmbH, im folgenden auch Ballonteam Hamburg oder Luftfahrtunternehmen genannt.
I. Abschluss des Vertrages
1.2. 3. Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde dem Ballonteam Hamburg den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung einer Ballonfahrt verbindlich an.Diese AGB’s werden bei der Buchung einer Ballonfahrt Bestandteil des Vertrages, sofern keiner der Vertragspartner binnen 5 Kalendertagen widerspricht. Der Vertrag kommt zwischen den Parteien nach schriftlicher Anmeldung des Fahrgastes und Annahme durch das Ballonteam Hamburg zustande.Vertragspartner sind das durchführende Luftfahrtunternehmen oder der Veranstaltende Luftfrachtführer und(1) bis zum ersten verabredeten Fahrttermin der Auftraggeber,(2) nach Vereinbarung eines Fahrtermins wird der jeweilige Fahrgast daneben zum Vertragspartner.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der von ihm angemeldete Fahrgast Kenntnis von den Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen erhält.
In Einzelfällen kann das als Vertragspartner genannte Luftfahrtunternehmen Ballonteam Hamburg ersatzweise ein anderes Luftfahrtunternehmen, das die gleichen rechtlichen Voraussetzungen des Luftfahrt-Gesetzes (§ 20 LuftVG) erfüllt, für die Durchführung der Fahrt einsetzen. Die Haftung übernimmt in diesem Fall das eingesetzte Luftfahrtunternehmen.
II. Bezahlung und Aushändigung der Ballonfahrtunterlagen
Der Fahrpreis ist nach Annahme des Vertrages durch das Ballonteam Hamburg fällig. Die Zahlung kann Bar in unserer Geschäftsstelle oder per Überweisung auf unser Geschäftskonto erfolgen. Nach Eingang der Zahlung wird Ihnen der/die Fahrschein(e) verabredungsgemäss zugesandt oder liegen in unserer Geschäftsstelle zur Abholung bereit. Der Fahrpreis ergibt aus der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültigen Preisliste. Das Luftfahrtunternehmen kann die Fahrt verweigern,
wenn der volle Fahrpreis nicht entrichtet ist.
III. Leistungen, Nebenabreden
Der Umfang der Vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der nachfolgenden Leistungsbeschreibung sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben aus unserem Prospekt, Internetpräsenz, Buchungsbestätigung und Fahrschein. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche u.s.w.) bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch das Ballonteam Hamburg.
IV. Leistungsbeschreibung
Mit Abschluss des Beförderungsvertrages erwirbt der Auftraggeber/Fahrgast den Anspruch auf eine einmalige Beförderung in einem Heissluftballon. Der Anspruch besteht nur bei Vorlage eines entsprechend gültigen Fahrscheins. Ein abgeschlossener Ballonfahrvertrag mit der erfolgten Bestellung eines Fahrscheines hat 2 Jahre ab Buchungsdatum Gültigkeit. Nach Ablauf der 2 Jahresfrist bestehen keine Ansprüche mehr zwischen den Vertragsparteien. Bezahlte Beträge sind nicht erstattungsfähig. Das Zustandekommen einer Ballonfahrt unterliegt aufgrund der starken Witterungsabhängigkeit, Flugsicherungs- und behördlichen Auflagen besonderen Bedingungen. Einige Termine können wetterbedingt oder durch Anweisung der Flugsicher-ung ausfallen. Die Ballonfahrt beinhaltet die Fahrt in einem Heissluftballon mit einer Fahrtdauer von ca. 60 Minuten. Die Gesamtdauer der Ballonfahrt beträgt in etwa 4 Stunden, wobei der Auf- und Abbau des Ballons sowie die Ballonfahrt selbst als auch der Rücktransport zu Startplatz/Ausgangsort inbegriffen sind. Witterungsbedingte sowie vom Luftfahrtunter-nehmen nicht zu verantwortende Fahrtverkürzungen und Fahrtverlängerungen sind nicht auszuschliessen und begründen keinen Anspruch auf Ersatz. Saisonalbedingt finden die Ballonfahrten in dem Zeitraum von April bis Oktober statt und werden für diesen Zeitraum geplant und durchgeführt.
V. Terminvereinbarungen / Absagen
Zur Vereinbarung eines Fahrtermins setzt sich Auftraggeber/Fahrgast telefonisch mit dem Luftfahrtunternehmen in Verbindung. Beförderungstermine werden vom Ballonteam Hamburg vorgegeben, erfolgen jedoch unter Berücksichtigung der Terminwünsche des Auftraggebers oder der Fahrgäste. Einer Terminvereinbarung zwischen dem Auftraggeber oder dem Fahrgast und dem Ballonteam Hamburg in mündlicher oder schriftlicher Form gilt als verbindlich. Vor Fahrtantritt bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich bei uns durch einen Anruf zu informieren, ob die Ballonfahrt stattfindet. Nehmen Sie diese Möglichkeit nicht wahr, geht Ihr vergebliches Antreten zum Termin nicht zu lasten des Ballonteam Hamburg.
Bei Nichtantritt zum vereinbarten Fahrtermin oder nicht rechtzeitiger Absage durch den Fahrgast verfällt der Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, bereits entrichtete Fahrgelder werden nicht erstattet. Das Luftfahrtunternehmen hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung:
1.2. Bei Absage des Fahrtermins durch den Gast während unserer Geschäftszeiten bis zu 48 Stunden vor Abfahrttermin bei Wochentagen und 72 Stunden bei Wochenendterminen: 0%Unter 48 Stunden vor Abfahrttermin bei Wochentagen bzw. 72 Stunden bei Wochenendterminen: 100% des Fahrpreises, es sei denn, die Ballonfahrt wird vom Ballonteam Hamburg nicht durchgeführt.Bei Nichtantritt der Ballonfahrt durch den Gast 100% des Fahrpreises.
Das Ballonteam Hamburg kann einen höheren Schaden geltend machen wenn es hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, dass dem Ballonteam Hamburg ein geringerer Schaden entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.
VI. Ersatzperson
Lässt sich der Gast vor Fahrtbeginn durch einen Dritten ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 25,00 pro Person erhoben. Der Umbuchungswunsch muss dem Luftfahrtunternehmen spätestens beim letzten vereinbarten Kontakt vor der Ballonfahrt mitgeteilt werden. Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
VII. Rücktritt / Kündigung
Der Rücktritt vom abgeschlossenen Fahrvertrag ist nicht möglich, der Fahrschein kann jedoch auf eine andere Person übertragen werden. Für die Übertragung des Fahrscheins auf einen Dritten, wird ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 25,00 pro Person fällig. Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
VIII. Gesundheitliche Voraussetzungen
Körperliche und geistige Einschränkungen, gesundheitliche Probleme und Schwangerschaften sind dem Ballonteam Hamburg bei Vertragsabschluss mitzuteilen. Tritt während der Vertragslaufzeit eine Änderung ein, ist der Auftraggeber/Fahrgast verpflichtet, diese dem Ballonteam Hamburg unverzüglich mitzuteilen. Allein der Fahrgast ist für seine körperliche Leistungsfähigkeit zur Teilnahme an einer Ballonfahrt verantwortlich. Sollten Zweifel bestehen, sollte sich der Auftraggeber/ Fahrgast bei einem Arzt über die Fähigkeit zur Teilnahme an der Ballonfahrt erkundigen. Nach übermässigem Genuss von Alkohol und Rauschmitteln ist der Auftraggeber/Fahrgast nicht beförderungsfähig und muss vom Ballonführer von der Beförderung ausgeschlossen werden. Die Fahrt gilt im Sinne des Fahrvertrages als schuldhaft versäumt und jeglicher Anspruch auf ein erneutes Terminangebot sowie Rückerstattung des Fahrpreises erlischt.
IX. Schadensfälle
Schäden und Verletzungen sind dem Piloten/der Geschäftsstelle unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Kalendertagen mitzuteilen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so kommen die Vorschriften des §254 BGB zur Anwendung.
X. Haftung
Die Haftung des Luftfahrtunternehmens und des Luftfrachtführers ist im Rahmen der bestehenden Luftfahrtgesetze beschränkt. Die Haftung aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem deutschen Luftverkehrs-Gesetz. Schadenersatz-forderungen gegen das Luftfahrtunternehmen können nur in der Höhe der Leistungsverpflichtung der Versicherungen geltend gemacht werden. Eine Ersatzpflicht des Luftfahrtunternehmens und des Luftfrachtführers tritt nach §45 LuftVG nicht ein, wenn er beweist, dass er und seine Mitarbeiter alle erforderlichen Massnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Massnahmen nicht treffen konnten. Eine Haftung für Gepäck, Foto- und Filmgeräte besteht nicht. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die stossichere Verwahrung während der gesamtem Ballonfahrt verantwortlich. Der Fahrgast ist auch dafür verantwortlich, dass weitere Fahrgäste durch sein Gepäck, Foto- und Filmgeräte nicht zu Schaden kommen. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/Fahrgastes aufgrund von Fahrtabsagen am Startplatz aus wetterbedingten, technischen, Flugsicherungs- oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Ballonteam Hamburg liegen, eine kürzere Fahrtzeitbedingen, gilt die Fahrt als vertragsgemäss durchgeführt.
XI. Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten
Die Nichtbeachtung der „Besondere Regeln und Verhalten bei Ballonfahrten“ kann zum Ausschluss von der Ballonfahrt führen. Im Ballonkorb und in unmittelbarer Nähe herrscht absolutes Rauchverbot. Vermeiden Sie Alkoholgenuss vor der Fahrt, Sie können bei Verdacht von Alkoholgenuss von der Ballonfahrt ausgeschlossen werden. Kinder unter 12 Jahren und einer Körpergrösse von weniger als 130 cm, sind nicht beförderungsfähig. Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme spätestens vor Fahrtantritt dem Ballonführer bekannt zu geben. Schwangere Frauen sind von der Beförderung ausgeschlossen. Ihre Kleidung sollte sportlich sein, der Jahreszeit gemäss sein. Unbedingt erforderlich sind flache, feste Schuhe. Zur sicheren Durchführung einer Ballonfahrt ist allen Anweisungen des Ballonführers folge zu leisten. Während der Fahrt dürfen keine Gegenstände über Bord geworfen werden. Berühren Sie keine technischen Einrichtungen des Ballons, halten Sie sich während der Fahrt nicht an den Seilen und Schläuchen fest, sondern benutzen die dafür vorgesehenen Schlaufen im Korb. Der Ballonkorb darf nach erfolgter Landung erst verlassen werden wenn der Ballonführer dazu ausdrücklich auffordert. Sollten wir auf einem Gelände landen, dass mit Ackerfrucht bewachsen ist, vermeiden Sie unnötige weitere Zerstörung des Bestandes. Nach erfolgter Landung bleiben Sie bitte in unmittelbarer nähe des Ballons und beachten die Anweisungen des Ballonführers und seiner Mitarbeiter. Weisen Sie eventuelle Begleiter darauf hin, dass ein Befahren des Landegeländes verboten ist.
XII. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz des Ballonteam Hamburg.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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